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Rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen erledigen
Berlin. Auto-Urlauber, die ihren Hund oder ihre Katze mitnehmen wollen, sollten dafür rechtzeitig, mindestens einen Monat vor der Abreise, die Weichen stellen.
«Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip sowie einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen», erläutert ADAC-Mitarbeiterin Andrea Piechotta in München. Eine Übergangsregelung gelte noch bis 2. Juli dieses Jahres, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung eine Tätowierung erlaubt sei. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Unabhängig davon sollte man sich gut überlegen, ob man seinem Tier die Tour antun möchte. Für Katzen ist erfahrungsgemäß die Reise kein Urlaub. Sie sind daheim oder in Pflege zumeist besser untergebracht. Den wohl meisten Hunden hingegen macht Autofahren Spaß. «Allerdings gibt es Hunde, die Autofahren überhaupt nicht mögen», sagt der Grevenbroicher Hundetrainer Oliver de Vries. Er empfiehlt, diese Tiere während der Urlaubszeit ebenfalls lieber zu Hause in einer Pflegefamilie oder Hundepension unterzubringen.
Leinenzwang und Einreiseverbot
Der EU-Heimtierausweis wird von einem Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis 31. Dezember dieses Jahres zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörpernachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, über die Autoclubs oder Tierärzte Auskunft geben. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Wer aus Ländern ohne gleichgestellten Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Beachtet werden sollte, dass beispielsweise in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise Maulkorbzwang.
Hundgerecht die Reise gestalten
Sind die Regularien absolviert und für das Tier die Tour keine Tortur, steht der Urlaubsgemeinschaft nichts mehr im Weg. Allerdings sollte dabei der Mensch die Bedürfnisse seines Tieres beachten. «Das heißt beispielsweise, vor einer langen Fahrt sollte immer Zeit für einen Spaziergang mit dem Hund sein, damit er sich entleeren kann», rät Hunde-Trainer de Vries. Zudem sollte man darauf achten, dass sich der Hund vor der Fahrt nicht unkontrolliert «den Bauch vollschlägt». Ein voller Magen kann bei einem reisenden Hund Übelkeit verursachen und Brechreiz auslösen. Um Übelkeit zu vermeiden, sollte das Tier während der letzten Stunden vor der Abreise nichts mehr zu fressen bekommen.
Während der Urlaubsfahrt sind Pausen wichtig. «Ungefähr alle zwei Stunden sollte man einen kleinen Auslauf unternehmen», empfehlen die Veterinäre der Tierklinik in Stommeln. Ein Rat, den Autofahrer übrigens auch ohne Hund beherzigen sollten.