Zahnloses Hundegesetz
2011-04-12 13:17 (Kommentare: 0)
Tatort Nahverkehr: Ob Pudel oder Schäferhund – Hunde müssen im Berliner Nahverkehr ausnahmslos einen Maulkorb tragen. Macht bloß kaum ein Hundebesitzer.
Tatort Bürgersteig: Höchstens ein Meter lang darf die Leine sein, wenn Herrchen mit dem Liebling auf Straßen und Plätzen unterwegs ist. Trotzdem stürzen täglich unangeleinte Hunde auf Kinder zu, springen an Kinderwagen hoch und kläffen Menschen an, die nichtsahnend aus dem Bäckerladen auf die Straße treten. Man kann schon froh sein, wenn der Halter am Ende einer zehn Meter langen Teleskop-Leine hinterher gezerrt wird.
Tatort Liegewiesen und Spielplätze: Hunde strikt verboten? Dort fühlen sich Hundebesitzer doch am wohlsten.
Wer Halter an die Regelungen des Hundegesetzes erinnert, bekommt bestenfalls böse Worte zu hören. Wahrscheinlich völlig überzogen, dass die Polizei kürzlich einen Staffordshire-Terrier erschoss, der zuvor auf dem Spielplatz Angst und Schrecken verbreitete und sich in eine Schaukel verbissen hatte. Und als „Tyson“ einem Kind das Gesicht zerfleischte und eingeschläfert werden sollte, protestierten Hundebesitzer gegen die „unmenschliche“ Härte.
„Solange der Hund gut sozialisiert und erzogen ist, entsteht keine Gefahr für andere Menschen“, sagt die Amtstierärztin von Marzahn-Hellersdorf. Sind sie aber nicht. Es geht nicht um die wenigen Kampfhunde, es sind vor allem die „verträglichen Rassen“ unter den 110.000 Hunden in Berlin, die zubeißen – die Dackel und Schäferhunde, deren Halter hinterher ganz erschreckt sind, dass ihr Tier dann doch nicht nur spielen wollte. Ist doch nichts passiert, oder! Wen wundert, dass die Zahl der Hundeattacken im vergangenen Jahr um ein Viertel zugenommen hat.
Kein Schuldbewusstsein bei den Haltern, kein Pflichtbewusstsein bei den Behörden – das ist das Dilemma in Berlin. Deswegen haben andere Städte weder ein Hundeproblem noch Hundehaufen an jeder Ecke. Hunde-Führerschein oder persönliche Eignungsprüfungen für die Halter – bloß her damit: je schneller, desto besser. Kommt bloß leider nicht. Dagegen steht in der Hauptstadt die große Koalition der Verhinderer.
Schon mal versucht, einen Polizisten zu rufen, nachdem ein fletschender Hund ihr Kind angesprungen hat. Und die Ordnungsamtsmitarbeiter sind leider unzuständig, müssen Parkscheine ausstellen. Dabei könnte Berlin viel Geld einnehmen. Wer gegen die Bestimmungen des Hundegesetzes verstößt, kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt werden. Das wäre einträglicher als fünf Euro von Falschparkern zu kassieren – aber nicht beim augenzwinkernden Kartell von Rechtsbrechern und ignoranten Rechtshütern. Solange aber die Regeln nicht durchgesetzt werden, so lange stehen sie nur auf dem Papier. Hundehalter wissen das. Und deswegen wird sich hier absehbar nichts ändern und hundelose Berliner weiter die Opfer sein.
Hunde zu vergiften, wie es kürzlich in Aachen ein Anwohner auf Aushängen androhte, ist übrigens eine Straftat.
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