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Für Reisen in die EU brauchen Tiere einen Ausweis

2011-04-14 00:00 (Kommentare: 0)

Innerhalb der Europäischen Union verhilft der Heimtierausweis Waldi zum legalen Grenzübertritt. Vom 3. Juli an brauchen Tiere außerdem eine elektronische Markierung – bislang war auch eine Tätowierung erlaubt. Außerhalb der EU gelten abweichende Vorschriften für die Einreise.

Zwischen Mitgliedstaaten der EU reisen Hunde, Katzen oder Frettchen mit dem Heimtierausweis ganz legal hin und her. Geht es von Deutschland nach Spanien oder Portugal, genügt das blaue Dokument. "In den Ausweis trägt der Tierarzt die Tierhalterdaten und die Identität des Tieres wie Aussehen, Rasse und Geburtsdatum ein", erläutert Roman Herzog, kommissarischer Leiter des Bereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis. Auch die Kennzeichnung des Tieres muss der Veterinär im Pass dokumentieren. Bisher dienten eine Tätowierung oder ein Mikrochip (elektronischer Transponder) zur Markierung – von Juli an ist ausschließlich der Chip erlaubt. Ebenso ist im Pass Platz für den Nachweis von Schutzimpfungen. "Eine gültige Tollwutimpfung nach Vorgaben der Impfstoffhersteller ist Voraussetzung für Reisen in EU-Länder", so Herzog.

In Staaten außerhalb der EU herrschen recht unterschiedliche, bisweilen merkwürdige Bestimmungen. Island beispielsweise erteilt Touristen, die sich nur kurze Zeit auf der Insel aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung für den Import von Haustieren. Und Australien verlangt, dass sich Hunde und Katzen mindestens sechs Monate vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben. "Wer in Drittstaaten reist, sollte sich zusätzlich bei der Botschaft oder beim Konsulat über die aktuellen Einreisebestimmungen erkundigen", rät Herzog.

Nicht nur für die Hinreise sollten Tierhalter die landestypischen Bestimmungen kennen. Auch für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten mal mehr und mal weniger strenge Vorschriften – je nachdem, wie brenzlig es um die Tollwutsituation im jeweiligen Land bestellt ist. "Es gibt eine Reihe von Ländern, die einen vergleichbaren Tollwutstatus wie EU-Mitgliedstaaten besitzen", erläutert Ute Tietjen, Expertin für Kleintierfragen bei der Bundestierärztekammer. Hier gestalte sich die Wiedereinreise relativ einfach: Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung genügten.

Darüber hinaus gibt es Drittstaaten mit ungeklärtem Tollwutstatus wie die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Für diese Staaten ist die Wiedereinreise strenger geregelt. "Wer mit dem Hund in solche Länder reist, sollte vorab in Deutschland einen Bluttest beim Tier machen lassen. Der ist bei der Einreise Pflicht", rät Tietjen. Die Untersuchung sollten Tierhalter im Übrigen rechtzeitig durchführen lassen. Denn auch hier gelten bestimmte Fristen. Der Test darf zum Beispiel frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.

Mehr Informationen gibt es beim Bundesverbraucherministerium unter www.bmelv.de

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